Als Zertifizierte Ernährungsberaterin, bzw. -therapeutin (Quethep, VFED) berate ich Sie nach wissenschaftlichen aktuellen Erkenntnissen und den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Findet die Beratung bzw. Therapie auf Weisung des Arztes statt (mit Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V), so besteht für die meisten Patienten die Möglichkeit sich die Kosten bei den Krankenkassen erstatten zu lassen. Üblicherweise sind dann bis zu 5 Beratungstermine möglich.
Für eine Beratung muss keine Notwendigkeitsbescheinigung vorliegen. Hierbei sind bis zu 3 Einzelberatungen möglich im Rahmen der Primärpävention (§20 SGB V). Auch dies wird anteilsmäßig durch die Krankenkassen mitfinanziert.
Sollten Sie sich die Kosten meiner Tätigkeit erstatten lassen wollen, können Sie im Vorfeld Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Hilfreich ist hier die Nennung meiner Kurs- ID bei der Zentralen Präventionsdatenbank (ZPP) 20170523-924171.
Vordrucke für eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/in sind bei mir erhältlich oder Sie laden es sich unter folgendem link einfach herunter: www.vdoe.de/fileadmin/redaktion/fotos/presse2/_aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung.pdf
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