Informationen für Ärzte

Lassen Sie mich Ihre Therapie und Empfehlungen für Ihre Patienten unterstützen.

Ich bin zertifiziert in der Prävention, sowie in der Ernährungstherapie (ZPP, Quethep, VFED).

Es fallen für Sie keine Kosten an und

Im Anschluss an meine Tätigkeit erhalten Sie selbstverständlich einen Kurzbericht.

Möglichkeiten einer Kooperation mit meiner Praxis gibt es viele:

  • Vorträge (in Ihren Praxisräumen
  • Überweisung in meine Praxis nach § 20 SGB V oder als therapeutische Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
  • Ernährungsberatung per ,Post‘: Die Patienten führen 3-4 Tage ein Ernährungsprotokoll. Mit den Labordaten zusammen wird es zu mir geschickt und ich nehme die Auswertung vor.
  • Sie ‘sammeln‘ Ihre Patienten und ich komme nach Bedarf zur Einzel- oder Gruppenberatung in Ihre Praxis (Raum Hannover)

Kontaktaufbau und Abrechnung für Ernährungsberatung/-therapie

Bei Interesse nimmt der/die Patientin oder auch der/die behandelne Ärztin Kontakt zu mir auf. In der Regel erstatten die Ersatzkassen bis zu 5 Einzelgespräche aufgrund einer Erkrankung (Kurativ, §43 SGB V). Einige Ersatzkassen unterstüzen auch die Einzelgspräche im Rahmen der Primärprävention (§20 SGB V), da ich bei der zentralen Präventionsdatenbank gelistet bin.

Für die Krankenkassen benötigen die Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese kann formlos erstellt werden, sollte aber die Diagnose und die Empfehlung zur Ernährungsberatung/-therapie enthalten. Diese Bescheinigung ist über die Nr 77 BMÄ/E-GO abrechenbar.